Maßnahmenpaket der Bundesregierung: Änderungen bei der aws Investitionsprämie
Gute Neuigkeiten für alle, die jetzt in die Digitalisierung investieren: Die Frist für den Beginn der Investition wurde auf den 31. Mai 2021 verlängert. Anträge müssen bis zum 28. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Außerdem gibt es eine neue Frist für die Durchführung der Investition.
Maßnahmenpaket der Regierung
"Zusammen in die Zukunft" - unter diesem Motto greift die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket vielen Betrieben unter die Arme: Für Investitionen in Güter zur Digitalisierung (zum Beispiel Computer oder Software) winkt eine Investitionsprämie. Die Basisprämie beträgt 7 % und erhöht sich auf maximal 14 % bei Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Life-Science/Gesundheit oder Ökologisierung. Was genau unter die drei genannten Bereiche subsumiert werden soll, wird in der Förderungsrichtlinie definiert werden.
Frist wurde verlängert
Doch hier heißt es schnell sein: Die Antragsfrist wurde verlängert, und endet mit 28. Februar 2021, die erste Maßnahmen zu den Investitionsprojekten müssen zwischen bis spätestens 31. Mai 2021 gesetzt werden.
Mehr Zeit für die Durchführung
Gleichzeitig wird der Investitionsdurchführungszeitraum jeweils um ein Jahr verlängert: Bei einem Investitionsvolumen von weniger als 20 Millionen Euro bis längstens 28. Februar 2023, darüber bis längstens 28. Februar 2025. Ob diese Verlängerung auch für alle bisher abgegebenen Anträge automatisch gültig ist, kann offiziell noch nicht gesagt werden. Wir nehmen es an und empfehlen ggf., mit dem AWS in Kontakt zu treten.
Mehr Infos gibt es hier: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/