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Abmahnwelle: Vorsicht bei der Verwendung von Google-Schriftarten

Vorsicht bei der Verwendung von Google Fonts: Eine Abmahnung könnte daherkommen (Foto: Pixabay)Viele Unternehmen, die Webseiten betreiben, verwenden Google-Schriftarten. Doch hier ist Vorsicht geboten: Es könnte unter Umständen teuer werden.



Anwaltsbrief aus Niederösterreich

Einige Unternehmen haben Post von einem Anwalt aus Niederösterreich bekommen, der 190 Euro fordert. Konkret geht es um einen "Verstoß" gegen Datenschutzrichtlichen bei der Verwendung von Google-Schriftarten ("Fonts") auf der eigenen Website. Dem voraus geht ein Gerichtsurteil in Deutschland, das besagt, dass die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellen kann. In Österreich ist eine vergleichbare Entscheidung noch ausständig, ein Rechtsanwalt in Niederösterreich geht hier selbstständig vor.

1. Möglichkeit: Hinweis in der Datenschutzerklärung

Das rechtliche Problem: Durch die Nutzung von Google Web Fonts können Daten oder zumindest die IP-Adresse des Webseitenbesuchers in die USA übermittelt werden. Sollte dieser Umstand in der Datenschutzerklärung berücksichtigt sein und der User dies akzeptieren - zB mit einem Cookie-Banner, kann diese Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Übermittlung herangezogen werden.

2. Möglichkeit: Download auf eigenen Server

Überprüfen Sie, welche Schriftarten Sie auf Ihrer Webseite einsetzen bzw. klären Sie das mit Ihrem Webseitendesigner ab. Es ist möglich, die Schriftarten herunterzuladen und lokal auf den eigenen Servern zu installieren oder nur in einer anonymisierten Form zu übermitteln. Ganz umgehen können Sie das Thema, wenn Sie generell auf solche Schriftarten verzichten.

Mittels dem Google-Fonts-Checker von Sicher3 können Sie überprüfen, ob beim Besuch Ihrer Webseite Schriftarten von Google nachgeladen werden.

Abmahnung erhalten: Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Google-Fonts erhalten haben, gibt es noch folgendes zu klären:

  • Individuelle Klärung, ob das Schreiben berechtigt ist oder nicht. Wann wurde von welcher IP-Adresse aus überhaupt auf die Seite zugegriffen? Sind die Google Web Fonts anonymisiert? Gibt es eine Rechtsgundlage, wie zB einen Cookie-Banner und der Nutzer hat dort eingewilligt?
  • Basis dieser Abmahnung ist ein deutsches Urteil, derzeit gibt es zum Thema noch keine gerichtliche Entscheidung in Österreich.

Leiten Sie das Abmahnschreiben auf jeden Fall an das Rechtsservice der Wirtschaftskammer Kärnten, Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) weiter. Die Experten stehen mit Rat und Tat zur Seite.


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