Maßnahmenpaket der Bundesregierung: Digital-Investition wird bis zu 14 % gefördert, Verlustrücktrag möglich
"Zusammen in die Zukunft" - unter diesem Motto greift die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket vielen Betrieben unter die Arme: Für Investitionen in Güter zur Digitalisierung (zum Beispiel Computer oder Software) winkt eine Investitionsprämie. asut computer ist für Sie der richtige Partner!
Die Basisprämie beträgt 7 % und erhöht sich auf maximal 14 % bei Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Life-Science/Gesundheit oder Ökologisierung. Was genau unter die drei genannten Bereiche subsumiert werden soll, wird in der Förderungsrichtlinie definiert werden.
Doch hier heißt es schnell sein: Die Antragsfrist beginnt mit 1.9.2020 zu laufen und endet mit 28.2.2021. Erste Maßnahmen zu den Investitionsprojekten müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden.
Mehr Infos gibt es hier: https://www.wko.at/site/Industrie_Aktuell/steuern-ausgabe-14-artikel-01-covid-19-investitionspraemie.html
Sprechen Sie Ihren Steuerberater auch auf einen nun möglichen Verlustrücktrag an: Verluste von 2020 können einmalig in das Jahr 2019 und unter bestimmten Voraussetzungen auch in das Jahr 2018 rückgetragen werden. In jedem Fall rechnen sich Ihre Investitionen für Sie wesentlich schneller!